Bewährungsstrafe gegen Stiefmutter bestätigt
KARLSRUHE. Das Urteil im Prozess um die vierjährige Angelina aus Ludwigshafen, die an einem versalzenden Pudding starb, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte gestern die vom Landgericht Frankenthal verhängte Bewährungsstrafe für die angeklagte Stiefmutter. Der 4. Strafsenat verschärfte allerdings den Schuldspruch. Die Frau habe sich nicht wegen einfacher, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht.
Nach der Feststellung des Landesgerichts hatte sich Angelina im März 2004 in der Küche statt Zucker irrtümlich rund 30 Gramm Kochsalz in einen 200-Gramm-Becher Schokopudding gerührt. Die Angeklagte zwang das Kind, zur Strafe den Becher vollständig auszulöffeln. Zwei Tage später war das Mädchen an einem massiven Hirn- und Lungenödem gestorben.
Das Landgericht Frankenthal hatte im Juli 2005 ein vorsätzliches Tötungsdelikt ausgeschlossen und die damals 23-jährige Angeklagte lediglich zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Die dagegen eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft hatte nun Erfolg. Das Strafmaß setzte der BGH allerdings nicht höher. Mit der Bewährungsstrafe habe das Landgericht seinen “weiten Spielraum bei der Strafzumessung nicht überschritten”. Die Vorsitzende Richterin räumte aber ein, dass dieses Ergebnis angesichts der schrecklichen Folgen der Tat “auf den ersten Blick befremdlich” wirke.
Der BGH billigte der Angeklagten zu, dass sie nicht erkannt habe, dass eine solche Menge Salz bei einem Kleinkind tödlich sein könne. Selbst der Rettungssanitäter hätte nichts davon geahnt. Schon die Aufnahme von 0,5 bis 1 Gramm Kochsalz pro Kilogramm
Körpergewicht – Angelina wog 15 Kilogramm – führe in aller Regel zum Tode. (ddp)
Quelle: Berliner Zeitung, 3/2006
Das Salz nicht gesund ist, wussten wir alle, aber das Salz bei Kleinkindern tödlich sein kann war mir auch nicht bewusst.